Referenzen im Lebenslauf: Wann Sie Namen nennen und was das Arbeitszeugnis leistet

Vom CV-Analyz-Team, mit KI-UnterstützungGeprüft von Ahmad SakkaAktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Referenzen im Lebenslauf: in Deutschland selten nötig, in der Schweiz üblicher. Einwilligung, Arbeitszeugnis, Sperrvermerk, wen Sie fragen und ein Listenmuster.

In Deutschland brauchen Sie im Lebenslauf meist keine Referenzen, solange die Anzeige nicht danach fragt, weil vor allem Arbeitszeugnisse diese Rolle übernehmen. In der Schweiz sieht es anders aus. Wichtig ist überall das Gleiche: Nennen Sie niemanden ohne vorherige Zustimmung, und halten Sie eine Liste bereit, falls sie verlangt wird. Alle Beispiele sind erfunden.

Zeugnis und Referenz sind nicht dasselbe

Das Arbeitszeugnis ist ein Dokument mit Rechtsgrundlage: § 109 der Gewerbeordnung gibt Beschäftigten beim Ausscheiden einen Anspruch darauf. Eine Referenz ist dagegen die freiwillige Auskunft einer Person, einen Anspruch darauf gibt es nicht. Daraus folgt für Ihre Bewerbung:

  • Zeugnisse legen Sie in der Regel als Anlage bei, sofern die Anzeige Unterlagen verlangt.
  • Stimmen Sie die Bezeichnungen und Daten im Lebenslauf mit den Zeugnissen ab.
  • Referenzen nennen Sie erst, wenn danach gefragt wird, oder wenn Ihnen ein Zeugnis fehlt.
  • Fehlt ein Zeugnis, etwa nach einer Selbstständigkeit oder Betriebsschließung, kann eine Referenz die Lücke schließen.

Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich

  • Deutschland: Referenzen im Lebenslauf sind selten. Eine Zeile am Ende genügt, wenn überhaupt.
  • Österreich: ähnlich, in manchen Branchen fragt man im Gespräch nach Ansprechpartnern. Lesen Sie die Anzeige.
  • Schweiz: Referenzen sind verbreiteter und werden häufiger wirklich angerufen. Die Career-Beratung der Universität Bern rät dennoch, Namen nur zu nennen, wenn die Anzeige sie verlangt, und sonst auf die Möglichkeit hinzuweisen.
  • International: Besonders in englischsprachigen Ländern wird oft erst vor dem Angebot gefragt.

"Referenzen auf Anfrage": ja oder nein?

Die Ratgeber sind sich nicht einig. Manche halten den Satz für veraltet, andere für durchaus üblich und platzsparend. Unsere Einschätzung: Er schadet nicht, er nützt aber auch wenig. Wird der Platz knapp, fällt er zuerst weg. Haben Sie Zeugnisse beigelegt, ist er meist überflüssig.

Einwilligung und Datenschutz

Name und Telefonnummer eines Menschen sind personenbezogene Daten. Holen Sie deshalb vorher das Einverständnis ein, und geben Sie nur die Kontaktdaten weiter, die die Person freigegeben hat. Das Schweizer Portal Ostjob weist auf einen weiteren Punkt hin: Ein Arbeitgeber braucht Ihre Zustimmung, bevor er bei früheren Vorgesetzten nachfragt, wobei die Nennung im Dossier als Zustimmung gilt. Prüfen Sie also, wen Sie angeben. Das ist keine Rechtsberatung; in konkreten Streitfällen hilft eine Fachanwältin.

Sperrvermerk für den aktuellen Arbeitgeber

Die Nennung eines ungekündigten Arbeitgebers kann Ihr Arbeitsverhältnis belasten. Sagen Sie es deshalb klar:

Bitte kontaktieren Sie meinen aktuellen Arbeitgeber erst nach einem Vertragsangebot.

Fragt ein Unternehmen trotzdem früher, bieten Sie eine frühere Vorgesetzte oder einen vertrauten Kollegen an. Wer ein Zwischenzeugnis hat, kann auch dieses anbieten.

So sieht eine Referenzliste aus

Legen Sie die Liste als eigene Seite im Stil des Lebenslaufs an, mit Ihrem Namen oben:

Referenzen, Jonas Weber. Sabine Hartmann, Leiterin Finanzen, Rheinwerk Foods GmbH, meine direkte Vorgesetzte 2021 bis 2024, [email protected], 0221 000000. Tobias Lenz, Projektleiter, Nordsoft AG, gemeinsames Abrechnungsprojekt 2023, [email protected].
  • Vollständiger Name und aktuelle Funktion.
  • Unternehmen.
  • Beziehung zu Ihnen und Zeitraum.
  • Dienstliche E-Mail und Telefonnummer, sofern freigegeben.

Zwei bis drei Personen reichen in der Regel. Verlangt die Anzeige eine andere Zahl, gilt diese.

Wen Sie fragen

  1. Eine frühere Vorgesetzte, die Ihre Arbeit aus der Nähe kennt.
  2. Eine Projektleiterin oder einen erfahrenen Kollegen, wenn die Führungskraft gewechselt hat.
  3. Kunden, wenn Sie freiberuflich gearbeitet haben.
  4. Beim Einstieg: Betreuer von Praktikum oder Abschlussarbeit, Ausbilder oder Vereinsvorstand.

Verwandte und Freunde scheiden aus. Auch ein bekannter Name hilft wenig, wenn die Person Ihre Arbeit kaum kennt.

Referenzgeber vorbereiten

  1. Fragen Sie offen: "Könnten Sie mir eine gute Referenz geben?"
  2. Prüfen Sie, ob die Kontaktdaten stimmen.
  3. Schicken Sie die Anzeige und den aktuellen Lebenslauf.
  4. Erinnern Sie an zwei oder drei gemeinsame Projekte, mit Jahreszahl.
  5. Sagen Sie Bescheid, wann ein Anruf kommen könnte, und bedanken Sie sich hinterher.

Vorher und nachher

Vorher: Referenzen: Herr Schmidt, 0170 0000001. Frau Yilmaz, 0170 0000002.
Nachher: Keine Namen im Lebenslauf. Zeugnisse als Anlage, die Referenzliste mit Funktion, Beziehung und freigegebenen Kontaktdaten erst auf Nachfrage.

Die erste Fassung gibt private Nummern preis und sagt nichts über die Personen. Die zweite spart Platz. Den gewonnenen Raum können Sie für eine passende Weiterbildung nutzen oder einfach Ihre Seitenzahl einhalten. Auch Hobbys gehören erst hinter alles Wichtigere.

Häufige Fehler

  • Eine Person nennen, die nicht gefragt wurde.
  • Alte Empfehlungsschreiben beilegen, die nicht zur Stelle passen.
  • Ein Zeugnis schönreden, das eine andere Position nennt als der Lebenslauf.
  • Jemanden als Vorgesetzten ausgeben, der es nicht war. Das kann ein Angebot kosten.
  • Die Rufnummer einer Person nennen, die längst das Unternehmen gewechselt hat.

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Häufige Fragen

Gehören Referenzen in den deutschen Lebenslauf?

Meist nicht, weil Arbeitszeugnisse diese Rolle übernehmen. Nennen Sie Namen nur, wenn die Anzeige danach fragt.

Wie viele Referenzen sind üblich?

Meist zwei bis drei, möglichst Personen, die Ihre Arbeit direkt kennen. Folgen Sie den Angaben der Anzeige.

Muss ich meinen aktuellen Arbeitgeber nennen?

Nein. Sie können bitten, ihn erst nach einem Vertragsangebot zu kontaktieren.

Habe ich Anspruch auf eine Referenz?

Nein. Anspruch besteht auf ein Arbeitszeugnis, eine Referenz ist freiwillig.

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