Persönliche Daten im Lebenslauf: Was 2026 noch rein muss und was nicht
Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Foto, Adresse: Welche persönlichen Daten in den deutschen Lebenslauf gehören, was durch das AGG freiwillig ist und wie es in der Schweiz, Österreich und im Ausland aussieht.
Früher gehörten Geburtsort, Konfession und Familienstand selbstverständlich in den Lebenslauf. Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Arbeitgeber solche Angaben nicht verlangen. Was ist heute üblich?
Pflicht: Kontaktdaten
- Vor- und Nachname.
- Telefonnummer und seriöse E-Mail-Adresse.
- Wohnort; die vollständige Anschrift ist in Deutschland noch verbreitet, aber nicht zwingend.
- Optional: Link zu XING, LinkedIn oder Portfolio.
Freiwillig, aber verbreitet
- Bewerbungsfoto: weiterhin üblich, aber nicht Pflicht.
- Geburtsdatum: viele geben es an, notwendig ist es nicht.
- Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel: sinnvoll für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, weil der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis klären muss.
- Familienstand: wird zunehmend weggelassen.
Weglassen
- Konfession, Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer.
- Namen und Berufe der Eltern.
- Gesundheitsangaben und Schwerbehinderung (freiwillig, nur wenn Sie es bewusst angeben möchten).
Österreich und die Schweiz
In Österreich ist der Lebenslauf dem deutschen sehr ähnlich. In der Schweiz erwarten Personaler bei ausländischen Bewerbern Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart (B, C, G oder L).
Bewerbung im Ausland
In den USA, Großbritannien, Kanada und Australien gilt das Gegenteil: kein Foto, kein Geburtsdatum, kein Familienstand. In Frankreich ebenfalls kein Alter. In den Golfstaaten dagegen sind Foto, Staatsangehörigkeit und Visumsstatus üblich.
Faustregel: Nur angeben, was der Arbeitgeber im jeweiligen Land für seine Entscheidung braucht.
Automatisch für das Zielland
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Muss das Geburtsdatum in den Lebenslauf?
Nein. Nach dem AGG ist die Angabe freiwillig. Viele Bewerber nennen es trotzdem.
Ist ein Foto im Lebenslauf Pflicht?
Nein, aber in Deutschland, Österreich und der Schweiz noch weit verbreitet.
Sollte ich meine Staatsangehörigkeit angeben?
Für Nicht-EU-Bewerber ist das sinnvoll, zusammen mit dem Aufenthaltstitel, damit die Arbeitserlaubnis klar ist.